Wenn Ihre Füße medizinisch versorgt werden müssen, etwa bei Diabetes oder anderen Grunderkrankungen, kann Ihr Arzt Ihnen eine podologische Behandlung verordnen. Wir bei Podologie Weisheit dürfen diese Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Behandlung auf Rezept umfasst unter anderem die fachgerechte Pflege bei eingewachsenen Nägeln, Hornhaut, Hühneraugen oder Druckstellen. Bei der ersten Sitzung prüfen wir zusätzlich, ob alle Voraussetzungen für eine Abrechnung über die Krankenkasse erfüllt sind.
Sie bringen einfach Ihr Rezept mit zum Termin. Wir kümmern uns um den Rest.