Wenn Ihre Füße medizinisch versorgt werden müssen, etwa bei Diabetes oder anderen Grunderkrankungen (Rheuma, Chemotherapie, etc.) und einer vorliegenden Neuropathie (Nervenstörungen), kann Ihr Arzt Ihnen eine podologische Behandlung verordnen.
Sie bringen bitte ein gültiges und korrekt ausgestelltes Rezept zum ersten Behandlungstermin mit, damit die Behandlung durchgeführt werden kann.