Podologische Behandlung auf ärztliches Rezept

Kassenleistung bei medizinischer Notwendigkeit

Wenn Ihre Füße medizinisch versorgt werden müssen, etwa bei Diabetes oder anderen Grunderkrankungen, kann Ihr Arzt Ihnen eine podologische Behandlung verordnen. Wir bei Podologie Weisheit dürfen diese Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Behandlung auf Rezept umfasst unter anderem die fachgerechte Pflege bei eingewachsenen Nägeln, Hornhaut, Hühneraugen oder Druckstellen. Bei der ersten Sitzung prüfen wir zusätzlich, ob alle Voraussetzungen für eine Abrechnung über die Krankenkasse erfüllt sind.
Sie bringen einfach Ihr Rezept mit zum Termin. Wir kümmern uns um den Rest.

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Termin vereinbaren?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei uns. Wir befinden uns natürlich immer in Behandlung, Anrufe hören wir regelmässig ab und melden uns im Anschluß umgehend bei Ihnen. NEU: Gerne können Sie uns auch in WhatsApp direkt anschreiben. Sie erhalten von uns auch dort eine Antwort.
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