Podologische Behandlungen können vom Hausarzt oder Facharzt verordnet werden. Vor allem Menschen mit Diabetes oder anderen Erkrankungen profitieren von dieser spezialisierten Fußpflege. Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten.
Nicht immer ist klar, ob eine podologische Behandlung über ein Rezept abgedeckt werden kann. In unserer Praxis bieten wir eine individuelle Fußbeurteilung an.
Dabei untersuchen wir Ihre Füße sorgfältig und geben Ihnen eine Einschätzung, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. So erhalten Sie Klarheit und können bei Bedarf mit einem passenden Rezept zu uns zurückkehren oder sich direkt als Selbstzahler behandeln lassen.
Hinweis:
Für die Untersuchung der medizinischen Notwendigkeit erheben wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 20€ (Inkl. Mwst.)